Exposé

Aspekt Erhalt des Kulturlandes – bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Entwicklung

Eines der grössten Probleme im Bereich der Raumplanung ist der stetige Verlust von landwirtschaftlichem Kulturland und damit einhergehend die Gefährdung der Ernährungssouveränität, wie sie jetzt…

Toni Brunner
Toni Brunner
conseiller national Ebnat-Kappel (SG)

Eines der grössten Probleme im Bereich der Raumplanung ist der stetige Verlust von landwirtschaftlichem Kulturland und damit einhergehend die Gefährdung der Ernährungssouveränität, wie sie jetzt auch im Landwirtschaftsgesetz im Rahmen der Agrarpolitik 2014 bis 2017 festgeschrieben werden soll.

Das landwirtschaftliche Kulturland ist als einzige Fläche einer steten und bedenklichen Reduktion ausgesetzt:

– Landwirtschafts- und Alpwirtschaftsflächen gehen verloren.
– Demgegenüber wächst die Siedlungsfläche.
– Gewässerrenaturierungen fressen Tausende Hektaren Kulturland weg.

Bei der Weiterentwicklung der Raumplanung muss dieser Entwicklung Einhalt geboten werden
– Die Flexibilisierung der Waldflächenpolitik muss weitergehen als vom Parlament beschlossen. Das absolute Rodungsverbot muss insbesondere in Zonen mit Waldzuwachs gelockert werden können.
– Im Rahmen der Bautätigkeit sind Verdichtungsmöglichkeiten Priorität einzuräumen durch Erhöhung oder gar Abschaffung von Nutzungsziffern. Die Urbarmachung neuer Bauflächen, zum Beispiel über Autobahnen, wie kürzlich in einer Idee präsentiert, ist zu konkretisieren, da sie nicht auf Kosten des Kulturlandes geht.
– Bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes ist der Motion UREK, die bei Renaturierungen dem Erhalt der Fruchtfolgeflächen Priorität einräumt, vollumfänglich Rechnung zu tragen.

Die vom Bundesrat als Folgerung aus der dargestellten Problematik postulierte Strategie der Metropolitanregionen, das heisst letztlich die Trennung von wirtschaftlicher Entwicklung und Natur und Landwirtschaft, erachtet die SVP demgegenüber nicht als taugliches Mittel für die Problemlösung, zumal sich jede Region, entsprechend ihren Stärken auch wirtschaftlich entwickeln können muss.

Die Vereinbarkeit von Schutz des Kulturlandes und wirtschaftlicher Entwicklung kann gerade im ländlichen Raum durch die bessere Aus- und Umnutzung nicht mehr landwirtschaftlich genutzter Gebäude erreicht werden. Insbesondere landwirtschaftsnahe Nebenerwerbsmöglichkeiten und Erstellen von Wohnraum in nicht mehr genutzten Ökonomieteilen sind liberal zu handhaben und zu bewilligen. Streusiedlungsgebiete müssen speziell betrachtet werden und sind konsequent zu stärken. Diese müssen aber noch erweitert werden:

– So ist nicht einzusehen, weshalb innerhalb eines bestehenden Gebäudevolumens die anrechenbare Bruttogeschossfläche um nicht mehr als 60% erweitert werden darf. Dies ist insbesondere bei grossen, nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Bauernhäusern, die auch ein Kulturgut darstellen, nicht einzusehen.
– Ebenso ist nicht nachvollziehbar, weshalb Agglomerationsgemeinden keine Streusiedlungsgebiete ausscheiden können sollen, obschon gerade auch Gemeinden in Agglomerationsnähe sehr ländliche Weiler mit Ausbaupotential aufweisen.

Um das Kulturland bestmöglich zu schützen, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung, sind bei der Weiterentwicklung der Raumplanung die folgenden Grundsätze zu beachten:

– Heute bestehen notwendige Leitplanken auf Gesetzesebene: Treten Schwierigkeiten in der Praxis auf, sind diese punktuell und im Rahmen des bestehenden Rechts, mit Verordnungsanpassungen anzugehen. Auf Überregulierungen ist zu verzichten.
– Raumplanung darf die Eigentumsgarantie und die freie Wahl des Verkehrsmittels nicht einschränken (besonders zentral für den ländlichen Raum und das Bauen ausserhalb der Bauzone).
– Raumplanung darf nicht einzelne Regionen, Gebiete oder Berufsgruppen bevorzugen oder benachteiligen.
– Der Grundsatz des Föderalismus ist auch bei der Raumplanung hochzuhalten.
– Besteht Gebäudesubstanz, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird, muss diese insbesondere für Wohnzwecke besser umgenutzt werden können.
– In Bauzonen ist eine Erhöhung oder gänzliches Weglassen von Nutzungsziffern anzustreben.

 

Toni Brunner
Toni Brunner
conseiller national Ebnat-Kappel (SG)
 
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