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Mrz 2011
25

Kundgebung auf dem Bundesplatz: SVP erwartet von der Stadt Bern einen rekursfähigen Entscheid

Die Parteileitung der SVP hat sich heute mit dem Entscheid der Berner Stadtregierung befasst, im Oktober 2011 keine Kundgebung der SVP auf dem Bundesplatz zuzulassen. Für die SVP ist diese Einschränkung der Versammlungsfreiheit inakzeptabel. Die Parteileitung erwartet von der Stadtregierung eine Bewilligung der Kundgebung für den Monat Oktober oder im Falle einer Ablehnung einen rekursfähigen Entscheid zu ihrem Gesuch. Danach wird sie das weitere Vorgehen festlegen.

Die SVP hat bei der Stadt Bern ein Gesuch für eine Kundgebung auf dem Bundesplatz an drei möglichen Daten im Oktober 2011 eingereicht. Die Stadtregierung liess daraufhin verlauten, dass im Oktober 2011 keine solche Veranstaltung stattfinden könne. Dies wurde insbesondere mit parallel laufenden Ereignissen in Bern (Treffen der Interparlamentarischen Union, Wahlstudio der SRG auf dem Bundesplatz usw.) begründet. Diese Begründung ist für die SVP nicht akzeptabel. Die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht, das durch die Behörden vorbehaltlos sicherzustellen ist. Der Vorschlag der Stadt Bern für ein vorgezogenes Ausweichdatum stellt eine nicht annehmbare Einschränkung dieses Grundrechts dar. Die SVP-Parteileitung hält an ihrem Gesuch fest und erwartet nun von der Stadt Bern eine Bewilligung der Kundgebung im Monat Oktober oder im Falle einer Ablehnung einen rekursfähigen Entscheid mit Begründung. Sie hat der Stadt Bern heute einen eingeschriebenen Brief mit diesem Inhalt geschickt.

Lugano, 25.März 2011

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