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Mrz 2009
31
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Datenschutz bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes |
Antwort der Schweizerischen Volkspartei
Beim aktuellen Gesetzesentwurf handelt es sich um einen administrativen Selbstläufer aus dem Justizdepartement. Die Verwaltung erlässt unnötige Spezialgesetze für sich selber. Aus Sicht der SVP besteht hierfür keine Notwendigkeit, da die allgemeinen Gesetze auch für die Bundesverwaltung Geltung (insb. das DSG) haben. Aus diesem Grund lehnt die SVP die hier vorgeschlagene Neuregelung ab.
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