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Pressekonferenzen

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Mrz 2010
03

10.3028 – Dr. Interp.: Bankdatenklau. Massnahmen des Bundesrates zur Durchsetzung des Rechtsstaates

Nationalrat Kaufmann Hans, Wettswil (ZH)

Dringliche Interpellation der SVP-Fraktion

Die Schweiz befindet sich aktuell unter massivem internationalem Druck. Ausländische Staaten verkünden lautstark, auf illegalem Wege in den Besitz gestohlener Bankkundendaten aus der Schweiz gelangt zu sein und setzen damit die Schweizer Banken sowie ihre eigenen Bürger, welche allenfalls ein nicht deklariertes Bankkonto in der Schweiz haben, unter Druck. Allerdings stellt sich die Frage, ob die illegale Datenbeschaffung nicht gegen unseren Rechtsstaat verstösst. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Massnahmen hat der Bundesrat eingeleitet, um den illegalen Klau von Schweizer Bankkundendaten zu unterbinden? 
  2.  Welche Massnahmen haben die Schweizerischen Strafverfolgungsbehörden unternommen, um den illegalen Erwerb gestohlener Bankkundendaten abzuwenden, respektive zu ahnden?
  3. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass sich ausländische Behörden, welche illegal entwendete Daten aus der Schweiz kaufen, bzw. Kaufbereitschaft signalisieren, sich des Straftatbestandes des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes gem. Art. 273 i. V. m. Art. 4 Abs. 1 StGB oder des Straftatbestandes zur Verleitung einer vorsätzlichen Verletzung des Berufsgeheimnisses gem. Art. 47 Abs. 1 lit. b BankG i. V. m. Art. 4 Abs. 1 StGB schuldig gemacht haben?
  4. Hat der Bundesrat oder die Finma Strafanzeige gegen die für den Datenklau in Deutschland verantwortlichen Personen und Behörden eingereicht? 
  5. Wurde Strafanzeige gegen den deutschen Finanzminister und die Bundeskanzlerin oder gegen den nordrhein-westfälischen Ministerpräsident Rüttgers eingereicht?
  6.  Wenn nein, warum nicht?
  7. Ist der Bundesrat nicht der Auffassung, die Verletzung von Offizialdelikten mit allen Mitteln ahnden zu müssen? 
  8.  Ist der Bundesrat bereit, in sämtlichen neuen DBA über einen Passus zu verhandeln, welcher die Vertragsstaaten verpflichtet, keine gestohlenen Daten zu erwerben, keine direkt oder indirekt widerrechtlich erworbenen Bankdaten an Drittstaaten weiterzugeben und in grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten sowie in Amts- und Rechtshilfeverfahren nicht auf solche Bankkundendaten zurückzugreifen? 
  9. Ist der Bundesrat bereit, diejenigen Steuermittel aus dem Zinsbesteuerungsabkommen aus Staaten, welche Daten illegal erworben haben, vorläufig zurückzubehalten, bis diese zur Bedingung nach Ziff. 8 zugestimmt haben?

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