Die SVP lehnt die vorliegende Teilrevision des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG) ab. Der Gesetzesentwurf ist ein planwirtschaftlicher und tiefgreifender Übergriff auf die Schweizer Wirtschaft, unsere KMU und die Konsumenten. Unter dem Vorwand, den inländischen Markt vor ausländischen Plattformen zu schützen, betreibt der Bundesrat hier den blinden, autonomen Nachvollzug europäischer Überwachungsvorschriften. Die SVP lehnt diesen bürokratischen und konsumfeindlichen Leerlauf ab. Die Vorlage bringt keinen realen Sicherheitsgewinn, sondern lähmt die Schweizer Wirtschaft durch untragbare administrative Lasten wie bspw. den digitalen Produktpass. Das gesamte Gesetzesprojekt ist zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen.

Das seit Juli 2010 geltende Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) hinkt den Realitäten des digitalen Zeitalters weit hinterher. Durch den rasanten Boom des grenzüberschreitenden E-Commerce erreichen täglich zehntausende Pakete von Plattformen ausserhalb der EU-/EFTA-Staaten die Schweiz. Da diese Anbieter keinen rechtlichen Sitz in der Schweiz haben, greift das Territorialitätsprinzip des aktuellen Rechts bei mangelhaften, gefälschten oder gesundheitsgefährdenden Produkten ins Leere. Gleichzeitig hat die Europäische Union ihr Sicherheitsrecht durch die neue Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) sowie die Marktüberwachungsverordnung (MSR) fundamental verschärft. Mit der Teilrevision des PrSG beabsichtigt der Bundesrat, die neuen EU-Vorschriften autonom in das Schweizer Recht zu übernehmen, um technische Handelshemmnisse mit der EU zu vermeiden und den Konsumentenschutz an das europäische Schutzniveau anzupassen. Gleichzeitig sollen Vollzugslücken beim direkten Import aus Drittstaaten geschlossen und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen dem heimischen Gewerbe und ausländischen Online-Plattformen hergestellt werden.
Die Vernehmlassung läuft parallel zu jener der Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG), in welcher parallel die rechtliche Basis für den digitalen Produktpass geschaffen werden soll.
Die SVP lehnt die vorgeschlagene Teilrevision ab und begründet ihre Haltung wie folgt:
Regulierung von Fernabsatz und Online-Marktplätzen (Art. 7a & Art. 7b PrSG)
Gemäss Art. 7a PrSG erhält der Bundesrat die Kompetenz festzulegen, dass ein Produkt nur dann in Verkehr gebracht werden darf, wenn eine verantwortliche Person mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz in der Produktinformation angegeben wird. Parallel dazu ermächtigt Art. 7b PrSG den Bundesrat, Wirtschaftsakteuren im Fernabsatz (Online-Handel) strenge Informationspflichten aufzuerlegen und Anbieter von Online-Marktplätzen zur Benennung einer inländischen Kontaktstelle, zur Registrierung im staatlichen Warnsystem sowie zur Kooperation bei Rückrufen zu verpflichten.
Die SVP unterstützt das ordnungspolitische Grundprinzip von Art. 7a und Art. 7b PrSG. Es ist richtig, dass ausländische Grossplattformen für den Schweizer Markt rechtlich greifbar sind und eine physische Präsenz in der Schweiz nachweisen müssen. Nur so lässt sich eine wirksame Marktüberwachung durchsetzen und faire Wettbewerbsbedingungen für unser einheimisches Gewerbe gegenüber der ausländischen Konkurrenz herstellen. Wir lehnen es jedoch dezidiert ab, dass diese punktuelle, im Parlament geforderte Korrektur als Trojanisches Pferd missbraucht wird, um ein massives, europäisches Regulierungspaket zu übernehmen. Inakzeptabel ist zudem die gewählte gesetzestechnische Umsetzung: Die Artikel sind als reine «Kann-Vorschriften» und damit als Blankovollmachten für den Bundesrat formuliert. Statt klarer, verhältnismässiger Spielregeln im Gesetzestext wird der Exekutive die Kompetenz übertragen, uferlose administrative Pflichten zu diktieren. Dies führt zu einer unverhältnismässigen Bürokratie, die im Alltag gerade auch kleinere Onlineshops sowie Privatpersonen, die gelegentlich gewerblich über Plattformen versenden, völlig überfordert.
Digitaler Produktpass (Art. 4 & Art. 7b PrSG / Art. 6b THG)
Obwohl die formelle Verankerung des digitalen Produktpasses in der parallelen Teilrevision des THG erfolgt, schafft die PrSG-Revision (insb. in Art. 7b PrSG sowie in Art. 4 PrSG) die Pflichten für Wirtschaftsakteure, diese Daten im Rahmen der Produktesicherheit zu kontrollieren.
Die SVP lehnt diese verdeckte Einführung eines Kontrollinstruments über den Hebel des Produktsicherheitsrechts ab. Diese gesetzliche Verknüpfung zwingt das einheimische Gewerbe und insbesondere unsere KMU, hochkomplexe Datenstrukturen über globale Lieferketten hinweg zu pflegen und zu kontrollieren. Der praktische Nutzen für die Konsumenten ist gleich null. Im Alltag interessiert sich niemand für diese digitalen Datenberge; physische Kennzeichnungen und Etiketten werden erfahrungsgemäss als Erstes entfernt. Der digitale Produktpass generiert im PrSG teuren, rein administrativen Leerlauf, der die Schweizer Produktion massiv verteuert. Er ist in beiden Vorlagen ersatzlos zu streichen.
Geopolitische Fehlausrichtung und institutionelle Vertragskoppelung
Der Bundesrat begründet den autonomen Nachvollzug der EU-Verordnungen (GPSR und MSR) mit der Vermeidung technischer Handelshemmnisse und der Gewährleistung des freien Warenverkehrs. Der Entwurf ignoriert die aktuellen geopolitischen Realitäten. Wie die harte Zollpolitik von Grossmächten wie den USA zeigt, ist das Zeitalter der naiven Hyperglobalisierung vorbei. Staaten schützen ihre heimische Industrie heute pragmatisch mit Strafzöllen, von denen auch die Schweiz direkt betroffen ist. Anstatt die eigene Wirtschaft im Inland durch die Übernahme von EU-Bürokratie wettbewerblich zu schwächen, muss die Schweiz ihre autonomen Standortvorteile verteidigen. Es ist ordnungspolitisch inakzeptabel, die regulatorische Souveränität unseres Landes im Bereich der Produktesicherheit an das schädliche EU-Vertragspaket («Bilaterale III») zu knüpfen. Die Argumentation des Bundesrates, wonach der Aufbau eines autonomen Schweizer Warnsystems im Vergleich zum EU-System mit erheblichen Mehrkosten verbunden und finanziell unverhältnismässig sei, ist ein durchschaubares taktisches Manöver. Mit dieser gezielten Kostendrohung soll künstlich eine Alternativlosigkeit konstruiert werden, um die Akzeptanz für den EU-Unterwerfungsvertrag in der Bevölkerung zu erhöhen. Diese institutionelle Koppelung lehnen wir kategorisch ab.
Einführung einer ordnungspolitisch verfehlten Aufsichtsabgabe (Art. 14a PrSG)
Zur Deckung des erhöhten Kontrollaufwands im grenzüberschreitenden Paketverkehr wird gemäss Art. 14a PrSG eine Abgabe von maximal 5 Franken pro Produkt auf Direkteinfuhren im Fernabsatz an inländische Endverbraucher eingeführt.
Diese Abgabe ist eine Mogelpackung und stellt de facto eine neue, unsoziale Konsumsteuer dar. In einer Phase spürbarer Belastungen der privaten Haushalte durch Inflation, Mieten und Krankenkassenprämien schwächt diese Gebühr die inländische Kaufkraft. Die SVP kritisiert, dass die neuen Vorgaben zusätzliche Kosten verursachen, welche letztlich von den Konsumentinnen und Konsumenten getragen werden müssen. Sie lehnt es ab, dass der Staat jede Paketlieferung heranzieht, um einen aus ihrer Sicht überdimensionierten Kontroll- und Datenbankapparat aufzubauen und zu finanzieren.
Unverhältnismässigkeit der Verwaltungssanktionen (Art. 15a PrSG)
Bei schweren Verstössen gegen Sicherheits-, Melde- oder Registrierungspflichten führt Art. 15a PrSG neue Verwaltungssanktionen ein, die bis zu 10 Prozent des in der Schweiz erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können.
Dieses Strafmass widerspricht den Prinzipien des bewährten Verwaltungsstrafrechts. Es wurde unkritisch aus der EU-Bürokratie kopiert. Eine Umsatzbusse in dieser Höhe kriminalisiert ehrliche, einheimische Gewerbetreibende bei rein administrativen Formfehlern. Das bestehende Schweizer Straf- und Verwaltungsrecht bietet bereits ausreichende Leitplanken.
Verankerung sachfremder Kriterien (Art. 3 Abs. 3 Bst. e PrSG)
Die Vorlage verlangt in Art. 3 Abs. 3 Bst. e PrSG, dass bei der gesetzlichen Beurteilung der Produktsicherheit neu zwingend auch geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Verwendung berücksichtigt werden müssen.
Die SVP lehnt die Aufnahme dieser Bestimmung ab. Es handelt sich um ein sachfremdes Element im harten Wirtschaftsrecht, das zu erheblichen Rechts- und Auslegungsunsicherheiten für die Hersteller führt. Schweizer Produzenten und Importeure sind bereits über die Haftungsmechanismen des Produktehaftpflichtgesetzes (PrHG) dazu angehalten, die Sicherheit ihrer Güter für die jeweilige Zielgruppe zu garantieren. Die Verankerung politisch motivierter Gender-Kriterien im Gesetzestext schafft lediglich die Grundlage für zusätzliche, praxisferne Regulierungsbürokratie. Der Buchstabe e ist daher in Artikel 3 Absatz 3 ersatzlos zu streichen.
Aus den dargelegten Gründen lehnt die SVP die vorliegende Teilrevision des PrSG vollumfänglich ab. Die Vorlage missbraucht den berechtigten Schutz unseres Gewerbes, um einen massiven Bürokratieaufbau und schädliche EU-Regulierungen einzuführen. Die SVP fordert eine Fokussierung auf eine freiheitliche, gewerbefreundliche und unabhängige Wirtschaftspolitik.