Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen)

Die SVP Schweiz lehnt die Ratifizierung des UN-Hochseeschutzabkommens sowie das vorgeschlagene nationale Hochseeschutzgesetz (HoSG) ab. Als Binnenland ohne eige­nen Hochseezugang hat die Schweiz kein direktes Interesse daran, sich in ein weiteres, hochkomplexes Geflecht aus internationalen Verpflichtungen einzubinden. Anstatt globale UN-Bürokratie mit Schweizer Steuergeldern zu finanzieren, fordert die SVP den Fokus auf die Souveränität, die Stärkung unseres eigenen Wirtschaftsstandorts und den Abbau von Vorschriften.

Das UN-Hochseeschutzabkommen schliesst bestehende Regelungslücken in Meeresgebie­ten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse. Das UN-Seerechtsübereinkommen von 1982, dem die Schweiz 2009 beitrat, regelte den Schutz der Meere bisher nur lückenhaft. Mit der Unterzeichnung des UN-Hochseeschutzabkommens am 5. Februar 2025 setzt sich die Schweiz für den dauerhaften Schutz und die nachhaltige Nutzung der marinen Biodiversität in internationalen Gewässern ein. Die Ratifikation sichert Schweizer Privatpersonen und Unter­nehmen zudem einen international einheitlichen Rahmen und gewährleistet einen diskriminie­rungs­freien Zugang zu den Ressourcen in Meeresgebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbe­fug­nisse. Da wesentliche Teile des Abkommens nicht direkt anwendbar sind, setzt die Schweiz die notwendigen Anpassungen über ein neues Bundesgesetz, das Hochseeschutzgesetz (HoSG), um. Dieses Umsetzungsgesetz dient insbesondere dazu, alle natürlichen und juristischen Personen, die der Schweizer Hoheitsgewalt unterstehen, zur Einhaltung der entsprechenden internationalen Regulierungen zu verpflichten. Die Vorlage umfasst die Rati­fikation des UN-Hochsee­schutzabkommens und die Geneh­migung des HoSG.

Masslose Kriminalisierung von Bürgern und Wirtschaft (Art. 17 HoSG)
Die in Artikel 17 HoSG vorgesehenen Strafbestimmungen schiessen weit über das Ziel hinaus. Bei Tätigkeiten ohne entsprechende Bewilligung, wie beispielsweise einer Umweltverträglich­keitsprüfung (UVP), oder bei Verstössen gegen die vagen internationalen Vorgaben drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Diese Strafbarkeit greift explizit auch bei reiner Fahrlässigkeit.

Aus Sicht der SVP ist diese Kriminalisierung völlig unverhältnismäs­sig. Das Gesetz sanktioniert Schweizer Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft für das Navigieren in unklar definierten UN-Vorgaben. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit beeinträchtigt die einheimische Innovationskraft und schafft ein schwer kalkulierbares rechtli­ches Risiko.

Aufblähung des BAFU zum «Weltpolizisten» (Art. 4, 5, 10 & 13 HoSG)
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird per Gesetz zur zentralen nationalen Kontrollbehörde für die Weltmeere ernannt (Art. 13). Es erhält die Macht, Aktivitäten auf hoher See zu bewilli­gen (Art. 4), deren Einhaltung weltweit zu überwachen (Art. 5) sowie Vorschläge für neue Meeresschutzgebiete oder Notmassnahmen einzureichen (Art. 10).

Obwohl das Hochsee­schutzabkommen und das HoSG vorwiegend internationale Belange betreffen und der Vollzug einheitlich für alle Akteure unter Schweizer Verantwortung beim Bund angesiedelt werden soll, lehnt die SVP diese Ausgestaltung ab. Es ist unzweckmässig, dass ein Schweizer Bundesamt in Bern künftig globale Überwachungs-, Prüf- und Bewilligungskompetenzen für Aktivitäten im Atlantik oder Pazifik übernimmt. Die SVP lehnt diesen Ausbau der Bundesbüro­kratie ab. Ein Binnenland ohne eigenen Hochseezugang hat keine globalen Kontrollapparate auf Kosten der Steuerzahler aufzubauen.

Einführung einer Bürokratiegebühr (Art. 15 HoSG)
Artikel 4 HoSG führt eine weitreichende, staatliche Bewilligungspflicht für alle forschungs- oder umweltrelevanten Aktivitäten auf hoher See ein. Ergänzend dazu verpflichtet Artikel 6 HoSG Schweizer Akteure zu einer lückenlosen Meldepflicht bei der Nutzung von maringenetischen Ressourcen (MGR) und digitalen Sequenzinformationen (DSI). Gemäss Artikel 15 HoSG in Verbindung mit dem erläuternden Bericht des Bundesrats soll der gesamte daraus resultie­rende Kontroll- und Verwaltungsaufwand über gebührenpflichtige Verfahren vollumfänglich auf die betroffenen Schweizer Unternehmen und Forschungsinstitute abgewälzt werden, um die Aufwände des Bundes zu decken.

Die SVP lehnt diese Verknüpfung aus regulatorischen Schi­kanen und finanzieller Belastung ab. Mit der Bewilligungspflicht (Art. 4) und der Meldepflicht (Art. 6) wird ein administrativer Leerlauf geschaffen, der die Schweizer Forschung sowie die heimische maritime Wirtschaft unnötig behindert. Die Behauptung, dass die Umsetzung das Bundesbudget nicht belastet, erweist sich als Täuschung der Öffentlichkeit: Der Bund baut neue Regulierungen auf und bürdet die Zeche über staatliche Zwangsgebühren (Art. 15) direkt den Innovationsträgern auf. Diese verdeckte «Sondersteuer» benachteiligt den Schweizer Wirtschafts- und Forschungs­standort im globalen Wettbewerb einseitig.

Überregulierung der Schweizer Spitzenforschung (Art. 6 & 8 HoSG)
Artikel 6 HoSG verpflichtet Schweizer Akteure zu Meldepflichten beim BAFU, sobald Proben maringenetischer Ressourcen (MGR) auf hoher See gesammelt oder deren digitale Sequenzinformationen (DSI) genutzt werden. Ergänzend dazu schreibt Artikel 8 HoSG vor, dass diese Daten spätestens drei Jahre nach Beginn der Nutzung in öffentlich zugänglichen Datenbanken hinterlegt werden müssen. Der Bundesrat betont die positiven Aspekte dieser Regelung: Sie schaffe durch internationale Standards verlässliche Rechtssicherheit und garantiere der Schweiz als Binnenland einen diskriminierungsfreien Zugang zu einem weltweit wachsenden, offenen Datenpool.

Der offizielle Bericht des Bundesrats hält ausdrücklich fest, dass die Schweiz in der marinen Forschung zur Weltspitze gehört und forschungsintensive Pharma- und Biotechnologieunter­nehmen hier ihren Sitz haben. Aus Sicht der SVP belegt dies jedoch, dass unsere Spitzenforschung auch ohne staatliche Lenkung international erfolgreich ist. Anstatt das geistige Eigentum und die Innovationskraft dieser Schlüsselbranchen zu schützen, zwingt die Vorlage unsere heimischen Unternehmen zu einer weitreichenden Offenlegung ihrer For­schungsdaten. Die behördliche Zusicherung, dass Geschäftsgeheimnisse geschützt bleiben, verliert an Glaubwürdigkeit, wenn das Gesetz im selben Atemzug eine zwingende, öffentlich zugängliche Hinterlegung vorschreibt. Die vermeintlichen Vorteile wiegen die neuen administ­rativen Hürden nicht auf.

Finanzielle Risiken und Eigentumseingriffe (Art. 7 HoSG & Art. 14 UN-Abkommen)
Artikel 14 des UN-Abkommens verlangt einen finanziellen und nicht-finanziellen Vorteilsausgleich für die Nutzung von Meeresressourcen. Die konkreten Geldabgaben auf Produktverkäufe werden erst in Zukunft beschlossen. Stattdessen vertagt das Gesetz die finanzielle Regelung auf eine spätere Revision, akzeptiert aber als Übergangslösung eine jährliche Pauschalzahlung der Schweiz in der Höhe von 50 Prozent Aufschlag auf den ordentlichen UN-Pflichtbeitrag (assessed contribution). Gleichzeitig erhält der Bundesrat in Artikel 7 Absatz 4 die Kompetenz, Mindestanforderungen für den nicht-finanziellen Ausgleich (wie Daten- und Probenabgabe) auf dem Verordnungsweg zu diktieren.

Dass die Schweiz eine pauschale Erhöhung von 50 Prozent auf ihren ordentlichen Pflichtbeitrag (assessed contribution) an den UN-Sonderfonds akzeptiert, obwohl die künftigen finanziellen Verpflich­tungen für die heimische Wirtschaft noch gar nicht feststehen, ist finanzpolitisch unbedacht. Es wird damit eine völkerrechtliche Zusage für internationale Fonds abgegeben, deren langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt derzeit nicht absehbar sind. Zudem lehnt die SVP die verbleibende Verordnungskompetenz des Bundesrats beim nicht-finanziellen Vorteilsausgleich (Art. 7 Abs. 4) ab. Massnahmen wie die verpflichtende Weiter­gabe von Proben oder erzwungene Forschungskooperationen stellen einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte und die Forschungsfreiheit unserer Unternehmen dar. Die SVP wehrt sich dezidiert dagegen, dass Schweizer Steuergelder und das erarbeitete Know-how einheimischer Betriebe über intransparente internationale Kanäle umverteilt werden.

Zusammenfassend lehnt die SVP Schweiz das HoSG und die Ratifizierung des UN-Hochsee­schutzabkommens konsequent ab, da die Vorlage der Schweiz als Binnenland keinen Nutzen bringt, sondern primär neue bürokratische Lasten aufbürdet. Das Gesetz führt zu einer unverhältnismässigen Kriminalisierung von Forschern und Unternehmern selbst bei einfacher Fahrlässigkeit, bläht das BAFU zu einer globalen Kontrollbehörde auf und schwächt durch erzwungene Datenoffenlegungen den international führenden Schweizer Pharma- und Inno­vationsstandort. Zudem stellt die pauschale Erhöhung der UN-Beiträge um 50 Prozent einen finanzpolitischen Blankoscheck zulasten der Steuerzahler dar.

 
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