Hisbollah-Verbot: Änderung des Bundesgesetzes über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen

Die SVP Schweiz begrüsst die vorliegende Vorlage. Das Verbot der Hisbollah und der mit ihr verwandten Organisationen ergänzt das bereits gegen die Hamas beschlossene Verbot in kohärenter Weise. Es stärkt die rechtlichen Instrumente, die den Behörden zur wirksamen Prävention und Bekämpfung des islamistischen Terrorismus zur Verfügung stehen. Angesichts der von der Hisbollah ausgehenden Bedrohung und ihrer Unterstützung terroristischer Aktivitäten schliesst das Verbot eine wichtige Sicherheitslücke zum Schutz der Schweiz.

Mit der Vorlage erfüllt der Bundesrat die Motionen 24.4255 und 24.4263. Das vorgeschlagene Verbot verschafft den Behörden die notwendigen Instrumente, um Aktivitäten der Hisbollah in der Schweiz wirksam zu verhindern, aufzudecken und zu bekämpfen. Es erleichtert die Anordnung polizeilicher Massnahmen, stärkt die Rechtssicherheit und verbessert das Zusammenspiel zwischen Prävention und Strafverfolgung. Insbesondere erleichtert es die strafrechtliche Verfolgung von Propaganda, Rekrutierung, finanzieller Unterstützung und weiteren zugunsten der Organisation ausgeübten Tätigkeiten, sofern die Voraussetzungen von Art. 260ter des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt sind. Darüber hinaus trägt es dazu bei, dass die Schweiz weder als Rückzugsraum noch als Finanzierungs-, Rekrutierungs- oder Unterstützungsplattform für die Hisbollah und ihr nahestehende Organisationen missbraucht werden kann.

Als islamistische Terrororganisation hat die Hisbollah im Laufe der Jahre erheblich an Einfluss und Schlagkraft gewonnen. Sie zählt heute zu den wichtigsten Destabilisierungsfaktoren im Nahen Osten und trägt massgeblich zur Verschärfung regionaler Konflikte bei. Die von ihr ausgehende Bedrohung beschränkt sich jedoch nicht auf diese Region. Wie der erläuternde Bericht festhält, wurde die Hisbollah beschuldigt, hinter einem 2012 in Bulgarien verübten Anschlag zu stehen, bei dem sieben Menschen ums Leben kamen. Dieser Anschlag zeigt, dass die Organisation in der Lage ist, terroristische Aktivitäten in Europa durchzuführen.

Auch die Schweiz ist von dieser Bedrohung nicht ausgenommen. Der erläuternde Bericht hält fest, dass die Hisbollah in der Schweiz sehr wahrscheinlich ein Netzwerk von Personen unterhält, das zur Unterstützung terroristischer Aktivitäten aktiviert werden könnte. Darüber hinaus verfügt sie über Einfluss- und Unterstützungsstrukturen innerhalb der Diaspora, welche ihre Aktivitäten und Zielsetzungen begünstigen können. Der Lagebericht 2026 des Nachrichtendienstes des Bundes erwähnt seinerseits, dass das von der Hisbollah in der Schweiz unterhaltene Netzwerk geeignet ist, ihre gemeinschaftlichen und politischen Aktivitäten zu unterstützen.

Die SVP setzt sich konsequent dafür ein, dass die Schweiz ein Land ist, indem sich Bürgerinnen und Bürger sicher fühlen können. Für islamistische, extremistische und fundamentalistische Organisationen, die terroristische Ziele verfolgen, Gewalt legitimieren oder die innere Sicherheit gefährden, darf in der Schweiz kein Platz bestehen. Die Schweiz muss deshalb über wirksame Instrumente verfügen, um terroristische Aktivitäten bereits im Vorfeld zu verhindern und nicht erst dann zu reagieren, wenn eine konkrete Gefährdung eingetreten ist. Die Vorlage ergänzt zu diesem Zweck zu Recht das Bundesgesetz über das Verbot der Hamas und verwandter Organisationen. Da die Hisbollah enge Verbindungen zur Hamas unterhält und diese nach den Anschlägen vom 7. Oktober 2023 unterstützt hat, ist die vom Bundesrat gewählte Lösung kohärent.

Aus all diesen Gründen unterstützt die SVP die vorliegende Vorlage. Sie verschafft den Behörden die erforderlichen Mittel, um terroristischen Bedrohungen frühzeitig entgegenzutreten, Unterstützungs- und Finanzierungsaktivitäten konsequent zu verfolgen und zu verhindern, dass die Schweiz als Rückzugs- oder Tätigkeitsraum für die Hisbollah missbraucht wird. Für die SVP ist die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung eine Kernaufgabe des Staates und eine nicht verhandelbare Priorität.

 
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