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Santé

Änderung des Heilmittelgesetzes 3b

Die SVP lehnt die drei Vorlagen zum Heilmittel-, Transplantations- und Betäubungsmittelgesetz ab. Wir weisen neue Abgaben für die Finanzierung der Marktüberwachung bei Medizinprodukten von Swissmedic zurück, da sie letztendlich die Prämienzahler belasten, ohne die Ursachen des Kostenanstiegs zu bekämpfen. Die Ausweitung der Verschreibungskompetenz für OKP-Leistungen von Chiropraktoren lehnen wir aufgrund der Mengenausweitung und mangels umfassender medizinischer Ausbildung dieser Berufsgruppe ebenfalls ab. Wir sprechen uns deutlich gegen weitere – nicht demokratisch legitimierte – ausserparlamentarische Kommissionen aus. Die Einzelabgabe von Arzneimitteln befürworten wir.

Das Heilmittelgesetz soll hinsichtlich des Versandhandels mit Arzneimitteln, der Bekämpfung von Versorgungsengpässen, der Kompetenzen der Chiropraktoren, der Einzelabgabe von Arzneimitteln sowie der Aufsichtsabgabe für Medizinprodukte angepasst werden.

Anpassung der Kompetenzen der Chiropraktoren (Ziff. 1.2.3)

Der Bundesrat möchte die Verschreibungskompetenz der Chiropraktoren erweitern, obwohl diese über eine weniger umfassende medizinische Ausbildung als Chirotherapeuten verfügen. Wir lehnen diese Erweiterung der Verschreibungskompetenz ab, welche zu einer Mengenausweitung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung führen und damit den Druck auf die Krankenkassenprämien weiter verschärfen würde.

Aufsichtsabgabe bei Medizinprodukten (Ziff. 1.3.5)

Der Bund möchte sich aus der Finanzierung der Marktüberwachung bei Swissmedic zurückziehen. Durch die neue Abgabe werden letztlich jedoch Unternehmen belastet, welche die zusätzlichen Kosten in die Preise einkalkulieren werden, was zu höheren Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien führen wird. Wir lehnen neue Abgaben, welche ausdrücklich mit EU-Regulierungen begründet werden (EU-MDR und EU-IVDR) dezidiert ab. Die Schweiz übernähme damit faktisch die Folgen einer immer umfangreicheren europäischen Regulierung. Die Übernahme von EU-Recht darf jedoch nicht automatisch zu höheren Abgaben in der Schweiz führen. Der Bund argumentiert, dass höhere Bundesbeiträge nicht realistisch seien und verkennt dabei, dass zuerst geprüft werden müsste, ob Swissmedic ihre Prozesse nicht effizienter gestalten und Kosten reduzieren könnte.

Einzelabgabe von Arzneimitteln (Ziff. 1.3.4)

Die Ermöglichung von Einzelabgaben bei zu grossen Packungen für die jeweilige Therapie auf Bundesebene befürworten wir, um Lieferengpässen entgegenzuwirken und nur tatsächlich benötigte Medikamente abzugeben.

Versandhandel mit Arzneimitteln (Ziff. 3.1.1)

Die Aufhebung des grundsätzlichen Versandhandelsverbots beseitigt den Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Online-Anbietern, bei welchen – im Unterschied zu inländischen Anbietern – nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezeptnachweis bestellt werden können. Wir begrüssen den einfacheren Zugang zu Arzneimitteln, insbesondere in ländlichen Regionen mit eingeschränkter Mobilität. Damit wird auch die Wahlfreiheit der Bürger gestärkt. Ein stärkerer Wettbewerb unter Apotheken, Drogerien und Versandanbietern führt zu einem Preisdruck und mehr Wettbewerb, was wir befürworten. Die elektronischen Rezepte und Medikationspläne lehnen wir aufgrund der Sicherheitsrisiken und Kosten hingegen nach wie vor ab. Da die kantonale Bewilligungspflicht zu Recht bestehen bleibt, ist bei der Umsetzung konsequent darauf zu achten, dass es zu keiner Mengenausweitung zu Lasten der OKP führt. Es darf beispielsweise nicht sein, dass ausländische Verwandte in der Schweiz telefonisch bei ihrem Hausarzt Medikamente resp. E-Rezepte bestellen ohne persönlichen Kontakt, sich diese regelmässig – beispielsweise mittels Dauerrezept – liefern lassen und dadurch gleich die gesamte Grossfamilie in der Heimat versorgen. Es ist bereits notorisch, dass die sich Medikamentenbestellung vor den Sommerferien (Heimatreisen) überproportional erhöht, was auf Fehlanreize zu Lasten der OKP hindeutet.

Stärkung der Versorgung mit Arzneimitteln (Ziff. 3.1.2)

Die Möglichkeit, bei Mangellagen zeitlich befristet nicht zugelassene, aber im Ausland bewährte Medikamente einzuführen oder in Verkehr zu bringen, befürworten wir im Rahmen der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Arzneimitteln.
Die neu geplante ausserparlamentarische Kommission zur Beurteilung der Versorgungslage lehnen wir klar ab. Weitere Verwaltungskosten und gleichzeitig neu geschaffene undemokratische Gefässe mit Kompetenzen im Gesundheitswesen sind zwingend zu vermeiden. Die Aufgaben sind durch die geltenden Strukturen und bereits bestehendes Personal abzudecken.
Wir unterstützen diese Neuregelung, sofern sie klar begrenzt bleibt, die Arzneimittelsicherheit gewährleistet ist, keine Mengenausweitung stattfindet und keine dauerhafte Umgehung der ordentlichen Swissmedic-Zulassung entsteht.

Weitere Anpassungen des Heilmittelgesetzes (3.1.6)

Die Erleichterung für Schweizer Unternehmen bezüglich der Anerkennung europäischer Konformitätsbewertungen ist grundsätzlich richtig. Die Einseitigkeit dieser Regelung führt jedoch zu einer asymmetrischen Situation, da die EU Schweizer Bescheinigungen nicht akzeptiert. Die Umsetzung hat deshalb gezielt und punktuell zu erfolgen, so dass die Interessen der Schweiz gewahrt werden. Eine einseitige und blinde Übernahme von EU-Regularien lehnen wir ab. Da die EU sich jeweils zu Lasten der Schweiz für ihre Eigeninteressen einsetzt, ist es absolut notwendig, dass sich auch der Bundesrat vermehrt auf die inländischen Interessen zurückbesinnt und diese selbstbewusster vertritt.

Fazit:

Wir sind klar der Auffassung, dass die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht auf chiropraktische Verschreibungen ausgedehnt werden soll, sondern Ärzten vorbehalten bleiben.

Wir lehnen die erweiterten Zugriffs- und Bearbeitungsrechte im Online-Bereich durch die Änderung des Transplantationsgesetzes entschieden ab.
Die Schaffung neuer Gesetzesgrundlagen in vorauseilendem Gehorsam im Kontext internationaler Verpflichtungen wie die EU-Anti-Folter-Verordnung 2019/125 lehnen wir kategorisch ab.
Neue ausserparlamentarische Kommissionen lehnen wir deutlich ab.
Der Bund unterschätzt die Kostenfolgen einmal mehr massiv. Beispielsweise durch weitere Player, die Arzneimittel verschreiben dürfen, werden auch die Verschreibungen und damit Kosten zu Lasten der OKP resp. der Prämienzahler steigen.
Anstelle einer neuen Aufsichtsabgabe sehen wir an erster Stelle Handlungsbedarf in der Bundesverwaltung, um Kosten zu senken. Zudem erachten wir die rechtliche Grundlage für diese umstrittene Abgabe als nicht hinreichend.
Die Ursache punktueller Versorgungsengpässe, die grosse Anzahl an ausländischen Zuzügern, welche vom ersten Tag an von unserem hervorragenden Gesundheitswesen profitieren, wird nicht thematisiert. Dabei wären Karenzfristen, höhere Franchisen und Selbstbehalte für Neuzuzüger, Einschränkung der vollen Leistungen sowie Zusatzabgaben sinnvolle Varianten.
Die gesellschaftliche Entwicklung hin zu einer Vollkaskomentalität und einer regen Verschreibungstätigkeit findet ebenfalls keinen Eingang in die Materialien. Hier liessen sich durchaus geeignete Gegenmassnahmen ergreifen.
Schliesslich fordern wir ein entschlossenes Entgegenwirken zum erhöhten Aufwand für die Überwachung der Medizinprodukte durch die neue EU-Regulierung mit der EU-Verordnung 2017/74526 und der EU-Verordnung 2017/74627. Bevor weitere Abgaben und Kommissionen eingeführt werden, müssen wir diesen negativen Entwicklungen gegenüber der EU entgegentreten.

 
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