Die SVP stimmt dieser wirtschaftsfreundlichen Gesamtvorlage zu, verlangt jedoch im Sinne der Praxisnähe noch entscheidende Korrekturen bei den zu starren Meldefristen. Die Schweizer Wirtschaft steht unter starkem internationalem Druck, weshalb eine administrative Entlastung unserer Unternehmen dringend nötig ist.

Die Vorlage beinhaltet die Umsetzung eines vom Bundesrat beschlossenen Pakets zur administrativen Entlastung von Unternehmen im Steuerbereich. Die Neuregelung führt dazu, dass jährlich rund 45’000 Unternehmen ihren Jahresabschluss nicht mehr unaufgefordert bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einreichen müssen. Bei der Verrechnungssteuer ist die Einreichung des Geschäftsberichts künftig nur noch erforderlich, wenn eine steuerbare Leistung ausgerichtet wird oder die ESTV dies im Einzelfall verlangt. Für die Zwecke der Stempelabgaben wird die generelle Einreichungspflicht ab einer bestimmten Bilanzsumme gestrichen. Des Weiteren sieht die Vorlage vor, das direkte Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer auf weitere Konzernverhältnisse und geldwerte Leistungen auszuweiten, um das bisherige Rückerstattungsverfahren abzulösen und die Unternehmensliquidität zu schonen. Im Zuge dieser Harmonisierung und zur Beseitigung von Redundanzen werden zudem die spezifischen Durchführungsbestimmungen in der USA-Entlastungsverordnung aufgehoben, da diese Bereiche neu direkt über die innerstaatlichen Gesetze und Verordnungen geregelt sind.
Verordnung über die Verrechnungssteuer (VStV)
Verordnung über die Stempelabgaben (StV)
Verordnung über die Steuerentlastung schweizerischer Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften
Verordnung zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996
Aufhebung der Art. 1-6, Art. 7 & 8, Art. 9 & 10 und Art. 19 & 20: Diese Änderung bereinigt das Schweizer Recht von überflüssigen Doppelspurigkeiten. Da die Steuerentlastung bereits direkt durch das Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) sowie durch die revidierte allgemeine Steuerentlastungsverordnung garantiert ist, sind diese Sonderbestimmungen überflüssig und können gestrichen werden. Dieses gesetzestechnische Aufräumen baut den Gesetzesdschungel ab und schafft mehr Transparenz.
Die SVP unterstützt die Stossrichtung des vorliegenden Verordnungspakets. Der Verzicht auf die unaufgeforderte Einreichung von rund 45’000 jährlichen Geschäftsberichten befreit das Schweizer Gewerbe vom Generalverdacht und reduziert den administrativen Leerlauf in den Betrieben sowie bei den Bundesbehörden spürbar. Auch die konsequente Ausweitung des direkten Meldeverfahrens auf weitere Konzernverhältnisse ist ordnungspolitisch absolut richtig, da sie den Abfluss von wichtiger Unternehmensliquidität verhindert. Damit diese Vorlage jedoch eine echte Entlastung im unternehmerischen Alltag entfaltet, müssen die vorgeschlagenen, starren 30-Tage-Meldefristen für Dividenden und geldwerte Leistungen dringend auf mindestens 60 Tage erstreckt oder durch faire, straffreie Nachmelderegelungen ergänzt werden. Unter der Bedingung dieser praxisnahen Nachbesserungen stimmt die SVP allen vier Verordnungsvorlagen zu.