Änderung des Energiegesetzes: Pflicht zur Erstellung einer Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge (Umsetzung Motion 23.3936)

Die SVP lehnt die vorliegende Änderung des Energiegesetzes (EnG) ab. Die Vorlage reiht sich nahtlos in die verfehlte Energiepolitik des Bundes ein. Der vorgeschlagene Installationszwang verletzt die Eigentumsgarantie und die Ver­tragsfreiheit. Die SVP lehnt staatliche Vorgaben ab, die private Hauseigentümer dazu zwingen, finanzielle Investitionen für die Infrastruktur Dritter im Voraus zu tätigen. Sie fordert, dass der Ausbau von E-Ladestationen über den freien Markt und private Ver­einbarungen zwischen Mietern und Vermietern gelöst werden soll, anstatt durch einen «Installationszwang». Zudem kommt diese Regelung einem erzwungenen Rechtsan­spruch auf eine Ladestation gleich, ein Konzept, das konsequent abgelehnt wird. Zudem greift die Vorlage in einen Bereich ein, der grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone fällt.

Durch die Einführung von Artikel 45c EnG sollen private Grundeigentümer gesetzlich verpflich­tet werden, auf Antrag eines Parkplatznutzers eine technische Grundinstallation für E-Ladestationen auf eigene Kosten zu errichten, sofern dies zumutbar ist. Die Basisinfrastruktur umfasst die Stromzuleitung bis zum Parkplatz, ein Abrechnungssystem für den Stromver­brauch sowie ein Lastmanagement ab drei Parkplätzen. Wertvermehrende Investitionen dürfen auf die Mietzinse abgewälzt werden. Die kantonalen Zivilgerichte sind für die Klärung von Streitfällen zuständig (Art. 62 Abs. 4 Bst. c).

Art. 45c Abs. 1: Der Absatz zwingt Grundeigentümer zu Investitionen gegen ihren Willen. Zu­dem basiert die Bestimmung auf dem dehnbaren Rechtsbegriff der «Zumutbarkeit», was eine Rechtsunsicherheit provoziert. Dabei reguliert der freie Markt dieses Angebot bei steigender Nachfrage ohnehin von selbst. Auch eine evtl. Duldungspflicht lehnt die SVP ab. Aus Sicht der SVP ist es zudem unverantwortlich, den Zu­bau neuer Grossverbraucher per Gesetz zu erzwingen, solange die inländische Winterstromversorgung nicht krisensicher und bezahlbar sichergestellt ist.

Art. 45c Abs. 2: Das starre Obligatorium für ein Lastmanagement bereits ab drei Parkplätzen zwingt Eigentümer zur teuren, pauschalen Nachrüstung ganzer Einstellhallen. Diese hohen Investitionskosten werden via Mietzins unsozial auf alle Mieter abgewälzt, auch auf jene, die gar kein Elektroauto besitzen. Zudem drohen diese teuren Installationen ungenutzt brachzu­liegen, sobald ein Mieter mit E-Auto wieder wegzieht.

Art. 45c Abs. 3: Das Gesetz erlaubt es den Parkplatznutzern eigene Ladestationen anzu­schliessen. Damit greift der Bund massiv in das bewährte Eigentumsrecht ein. Normalerweise entscheidet die Eigentümergemeinschaft gemeinsam über Umbauten am Gebäude. Der Vor­schlag widerspricht den Grundregeln unseres Zivilgesetzbuches und nimmt den Eigentümern die Kontrolle über ihr eigenes Gebäude weg.

Art. 62 Abs. 4 Bst. c: Diese neue Regelung belastet das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern massiv. Zudem drohen langwierige und teure Verfahren, da Streitfälle direkt vor den Zivilgerichten landen.

Die geplante Änderung des EnG ist ein Fehlentscheid, der die eigentlichen Probleme der Schweizer Energie- und Wohnungspolitik völlig verkennt. Statt auf marktwirtschaftliche Lösun­gen und die bewährte Eigenverantwortung zu setzen, verordnet der Staat einen Installations­zwang von oben herab. Die Leidtragenden dieser Vorlage sind nicht nur die Hauseigentümer, sondern auch die Mieter, deren Wohnkosten künstlich in die Höhe getrieben werden.

 
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