Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)

Die SVP stimmt beiden Vernehmlassungsvorlagen zu. Die SVP begrüsst das vorlie­gende Gesetzgebungspaket zur administ­rativen Entlastung der Unternehmen im Steuerbereich. Angesichts den globalen wirtschaft­lichen Unsicherhei­ten und des zunehmenden Standortwettbewerbs ist der Abbau bürokratischer Hürden zentral. Die Erhöhung der unternehmerischen Flexibilität durch die Liberalisierung der jährlichen Mehrwertsteuerabrechnung sowie der Verzicht auf die schädliche Emissionsabgabe bei Firmensanierungen entsprechen Kernforderungen der SVP.

Die vorliegende Gesetzgebung des Bundesrates regelt die Änderung des Mehrwertsteuerge­setzes (MWSTG) und des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Die Vorlage setzt wichtige Teile des bundes­rätlichen Entlastungspakets vom 26. November 2025 in konkrete Gesetze um. Die SVP nimmt dazu wie folgt Stellung:

Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

  • Art. 35 Abs. 1bis MWSTG: Bisher durften nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu einem Umsatz von rund 5 Millionen Franken von der Möglichkeit profitieren, die Mehrwertsteuer einmal im Jahr abzurechnen. Diese Umsatzgrenze fällt nun komplett weg. Künftig können alle Schweizer Betriebe unabhängig von ihrer Grösse die jährliche Abrechnung wählen. Um Steuerausfälle für den Bund zu verhindern, zahlen die Firmen unter dem Jahr weiterhin Raten. Die Neuregelung befreit rund 25’000 umsatzstarke Schweizer Unternehmen von der ständigen Pflicht zur quartalsweisen Deklaration. Die SVP unterstützt diese Massnahme vehement, da es sich um ein Musterbeispiel für echten Bürokratieabbau ohne fiskalische Risiken handelt.

Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)

  • Art. 6 Abs. 1 Bst. k StG: Befindet sich ein Schweizer Betrieb in einer existenziellen Schieflage, muss das oberste Ziel die Erhaltung von Arbeitsplätzen sein. Die bisherige Praxis, Sanierungen über 10 Millionen Franken mit einer Emissionsabgabe zu belegen, entzog Unternehmen mitten in der Krise dringend benötigte Liquidität. Diese unfaire Besteuerung von Rettungskapital wird nun korrigiert. Durch den Wegfall dieser 10-Millionen-Grenze den administrativen und finanziellen Aufwand für Sanierungsfälle drastisch senkt. Voraussetzung ist, dass eine offene oder stille Sanierung erfolgt und bestehende Verluste beseitigt werden. In diesen Fällen fällt die Emissionsabgabe ohne zusätzlichen administrativen Aufwand und ohne weitere Kosten nicht mehr an. Die geschätzten jährlichen Mindereinnahmen des Bundes von weniger als 10 Millionen Franken sind vernachlässigbar, da die Gelder direkt im Wirtschaftskreislauf verbleiben.

Die SVP unterstützt die gesamte Vorlage im Sinne einer unbürokratischen und schlanken Wirtschaftspolitik vollumfänglich. Die vorgeschlagenen Massnahmen entlasten die Schweizer Wirtschaft administrativ wie auch finanziell und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts und das ohne nennenswerte Belastung des Bundeshaushalts.

 
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