Abkommen über den digitalen Handel zwischen den EFTA-Staaten und Singapur

Die SVP begrüsst und unterstützt die Genehmigung des Abkommens über den digitalen Handel zwischen den EFTA-Staaten und Singapur. Das vorliegende Abkommen zeigt auf, dass der eigenständige EFTA-Weg eine zielführende Strategie für unsere Wirtschaft bleibt. Die SVP befürwortet den Ausbau von Handelsab­kommen. Da das Abkommen mit Singapur ohne politische Integration oder die Über­nahme fremden Rechts auskommt, überwiegen aus Sicht der SVP die wirtschaftlichen Vorteile für den Standort Schweiz. Insbesondere wird durch dieses Abkommen die Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen erhöht und sichergestellt, dass die Schweiz im Vergleich zu anderen Staaten mit ähnlichen Verträgen nicht diskriminiert wird.

Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Singapur ist bereits seit 2003 in Kraft. Die fortschreitende Digitalisierung macht es jedoch notwendig, den grenzüber­schreitenden Austausch von Dienstleistungen und Gütern an die Realität des 21. Jahrhunderts anzupassen. Mit dem neuen Abkommen wird diese Lücke geschlossen. Das Digitalabkommen ist als direkte Ergänzung zum bestehenden Freihandelsabkommen aus dem Jahr 2003 konzipiert und passt die Rahmenbedingungen an die Anforderungen der modernen, digitalen Wirtschaft an. Dabei werden Aspekte wie grenzüberschreitende Datenflüsse, der Schutz von Quellcodes und elektronische Dienstleistungen verbindlich geregelt. Das Abkommen erleich­tert den digitalen und physischen Handel, indem es z. B. Regeln zur Nichterhebung von Zöllen auf elektronische Übermittlungen, papierlose Geschäftsabwicklungen und elektronische Zah­lungsmöglichkeiten festlegt. Zudem enthält es Bestimmungen zum Schutz Konsumenten, zur verantwortungsvollen Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) sowie zur Cybersicherheit.

Aus Sicht der SVP sind für die Beurteilung der Vorlage folgende Punkte entscheidend:

  • Abbau von Handelshemmnissen und Bürokratie (Art. 36-D, Art. 36-F & Art. 36-N): Die SVP unterstützt das Verbot von Zöllen auf elektronische Übermittlungen sowie die Förderung papierloser Geschäftsabwicklungen und elektronischer Zahlungsmöglich­keiten. Dies fördert den internationalen Handel und schafft bessere, unbürokratische Bedingungen für die Schweizer Exportwirtschaft, ohne neue Staatsbürokratie aufzu­bauen.

  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Quellcodes (Art. 36-P): Besonders positiv wertet die SVP das Verbot, die Offenlegung von Software-Quellcodes als Bedingung für den Marktzugang einzufordern. Dies schützt das geistige Eigentum und das Know-how unserer KMU wirksam vor staatlicher Spionage und Willkür im Ausland.

  • Vorbehalte beim Datenschutz und internationalen Regeln (Art. 36-L): Die SVP begrüsst, dass dieser Artikel der Schweiz das Recht sichert, das eigene Datenschutz­gesetz (DSG) durchzusetzen. Da die Schweiz Singapur aktuell nicht als Staat mit angemessenem Schutzniveau einstuft, fordert die SVP unmissverständlich: Es darf keine Aufweichung unserer Standards stattfinden. Schweizer Daten müssen streng nach Schweizer Recht geschützt bleiben. Eine zu starke Bindung an internationale Regeln lehnt die SVP dezidiert ab.

  • Technologieneutralität bei KI (Art. 36-W): Unter dem Deckmantel von «ethischen Rahmenbedingungen» und «internationalen Prinzipien» droht hier ein Regulierungs­wahn, der jegliche technologische Innovation im Keim erstickt. Die Zusammenarbeit darf keinesfalls in bürokratischen KI-Kontrollbehörden enden. Die SVP fordert eine strikt technologieneutrale und rein risikobasierte Auslegung.

  • KMU vor administrativen Lasten schützen (Art. 36-R & Art. 36-J): Konsumenten­schutz- und Cybersicherheitsvorgaben dürfen nicht dazu missbraucht werden, Schweizer KMU neue, kostspielige Compliance-Pflichten oder administrative Hürden aufzubürden. Der Vollzug hat sich strikt an bewährten Branchenstandards zu orientie­ren, statt neue staatliche Vorschriften zu erlassen.

  • Spezifische Ausnahmen / Besteuerung (Art. 36-AF & 36-AG): Es ist für die SVP eine zwingende Bedingung zur Zustimmung, dass das Steuerwesen, die Sozialversi­cherungen und die Geldpolitik vollkommen unangetastet und in Schweizer Hand bleiben. Die Übernahme dieser Ausnahmen stellt sicher, dass die Vertragsparteien in sensitiven Bereichen ihren regulatorischen Handlungsspielraum erhalten können. Die nationale Souveränität bleibt damit gewahrt.

Die SVP erwartet, dass das Abkommen weder zu einem Ausbau der Bundesverwaltung, zu mehr Bürokratie für Unternehmen oder zu finanziellen Mehrbelastungen für die Steuerzahlen­den führt. Allfällige Folgearbeiten im Rahmen der Zusammenarbeit sind zwingend innerhalb des bestehenden Budgets und mit den vorhandenen Ressourcen zu bewältigen.

Aus den dargelegten Gründen stimmt die SVP Schweiz der Vertragsergänzung zu. Zusammenfassend hält die SVP fest: Die ökonomische Bedeutung dieses Digitalabkommens nimmt mit der fortschreitenden Digitalisierung laufend zu. Für die Schweiz mit ihrem kleinen Heimmarkt und der starken Exportorientierung gilt dies in besonderem Masse. Dieses Abkom­men nützt der Schweizer Wirtschaft durch den Abbau digitaler Handelshemmnisse. Für die SVP ist jedoch zentral, dass der Vertrag im Vollzug restriktiv ausgelegt wird, damit die natio­nale Souveränität und die Schweizer Datenschutzstandards zu keinem Zeitpunkt beschnitten werden.

 
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