Communiqué de presse

Einbürgerungsdebatte in Holziken!

In rekordverdächtig kurzer Zeit wurde die schriftliche Begründung des Bundesgerichtes zu seinen zwei Urteilen zu Einbürgerungen vorgelegt. Der Verdacht drängt sich auf, dass es sich dabei um einen…

(SVP) In rekordverdächtig kurzer Zeit wurde die schriftliche Begründung des Bundesgerichtes zu seinen zwei Urteilen zu Einbürgerungen vorgelegt. Der Verdacht drängt sich auf, dass es sich dabei um einen politischen Entscheid handelt, der bereits vorgefasst war. Zum einen sollte die SVP in ihren politischen Bemühungen um die Volksrechte zurück gebunden werden. Zum anderen sollten mit dem Abstimmungsverbot die Zahl der Einbürgerungen weiter erhöht und der Ausländeranteil damit künstlich gesenkt werden!

Noch nie ist eine schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichtes so rasch veröffentlicht worden, wie jetzt beim umstrittenen Einbürgerungsentscheid. Was normalerweise mehrere Wochen in Anspruch nimmt, ist dem Bundesgericht, man staune, in gerade mal 14 Tagen gelungen!

Diese äusserst kurze Zeit lässt den Verdacht aufkommen, dass es sich beim Entscheid des Bundesgerichtes zur Volksinitiative der SVP ZH, „Einbürgerungen vors Volk », und zum Einbürgerungsentscheid von Emmen ganz klar um einen politischen Entscheid handelt. Offensichtlich will das Bundesgericht Urnenabstimmungen bei Einbürgerungen ganz verbieten, um damit die Zahl der Einbürgerungen in die Höhe schnellen lassen.

Für die SVP ist klar: Demokratische Entscheide über Einbürgerungen sind nach Verfassungsrecht möglich und haben sich über lange Zeit bewährt. Der Souverän soll auch weiterhin frei und demokratisch über das Verfahren entscheiden können. Die getroffenen demokratischen Entscheide sind zu respektieren. Egal ob dieser nun im Rahmen einer Gemeindeversammlung oder einer Urnenabstimmung gefällt wurde.

Die SVP wird wie angekündigt auf Verfassungsebene eine Präzisierung anstreben. Es soll in der Verfassung verankert werden, dass Einbürgerungsentscheide durch die Einwohner- bzw. Bürgergemeinden abschliessend gefällt werden. Dazu liegt bereits ein schriftlicher Antrag der SVP Kanton Baselland vor, der von der SVP Schweiz verlangt, eine Eidg. Volksinitiative zu lancieren. Die Einbürgerungsproblematik wird am 23. August im Rahmen der Politdebatte in Holziken eines der zentralen Themen sein. Ein abschliessender Entscheid wird die Delegiertenversammlung am 13. September fällen.

Bern, 24. Juli 2003

(SVP) In rekordverdächtig kurzer Zeit wurde die schriftliche Begründung des Bundesgerichtes zu seinen zwei Urteilen zu Einbürgerungen vorgelegt. Der Verdacht drängt sich auf, dass es sich dabei um einen politischen Entscheid handelt, der bereits vorgefasst war. Zum einen sollte die SVP in ihren politischen Bemühungen um die Volksrechte zurück gebunden werden. Zum anderen sollten mit dem Abstimmungsverbot die Zahl der Einbürgerungen weiter erhöht und der Ausländeranteil damit künstlich gesenkt werden!

Noch nie ist eine schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichtes so rasch veröffentlicht worden, wie jetzt beim umstrittenen Einbürgerungsentscheid. Was normalerweise mehrere Wochen in Anspruch nimmt, ist dem Bundesgericht, man staune, in gerade mal 14 Tagen gelungen!

Diese äusserst kurze Zeit lässt den Verdacht aufkommen, dass es sich beim Entscheid des Bundesgerichtes zur Volksinitiative der SVP ZH, „Einbürgerungen vors Volk », und zum Einbürgerungsentscheid von Emmen ganz klar um einen politischen Entscheid handelt. Offensichtlich will das Bundesgericht Urnenabstimmungen bei Einbürgerungen ganz verbieten, um damit die Zahl der Einbürgerungen in die Höhe schnellen lassen.

Für die SVP ist klar: Demokratische Entscheide über Einbürgerungen sind nach Verfassungsrecht möglich und haben sich über lange Zeit bewährt. Der Souverän soll auch weiterhin frei und demokratisch über das Verfahren entscheiden können. Die getroffenen demokratischen Entscheide sind zu respektieren. Egal ob dieser nun im Rahmen einer Gemeindeversammlung oder einer Urnenabstimmung gefällt wurde.

Die SVP wird wie angekündigt auf Verfassungsebene eine Präzisierung anstreben. Es soll in der Verfassung verankert werden, dass Einbürgerungsentscheide durch die Einwohner- bzw. Bürgergemeinden abschliessend gefällt werden. Dazu liegt bereits ein schriftlicher Antrag der SVP Kanton Baselland vor, der von der SVP Schweiz verlangt, eine Eidg. Volksinitiative zu lancieren. Die Einbürgerungsproblematik wird am 23. August im Rahmen der Politdebatte in Holziken eines der zentralen Themen sein. Ein abschliessender Entscheid wird die Delegiertenversammlung am 13. September fällen.

Bern, 24. Juli 2003

 
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