Die SVP unterstützt die Änderung des Schweizerschulengesetzes grundsätzlich unter der Voraussetzung, dass die neue Anstellungslösung ohne zusätzliche Bundesmittel umgesetzt wird. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der übertragenen Arbeitgeberaufgaben ist auf höchstens 50 Prozent zu begrenzen und die entsprechenden Einsparungen zur Kompensation offenzulegen. Entsprechend beantragt die SVP der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates die Erhöhung auf 70 Prozent gemäss Kommissionsminderheit abzulehnen. Letztlich ist auch entscheidend, dass die Führungsautonomie der Schulen erhalten bleibt, insbesondere hinsichtlich der Personalauswahl und der Lohnfestlegung. Nur wenn sämtliche genannten Bedingungen erfüllt sind, kann die SVP der Vorlage zustimmen.

Die Schweizerschulen im Ausland vermitteln Schweizer Bildung und stärken die Verbindung von Auslandschweizer Familien zur Schweiz. Um diesen Auftrag zu erfüllen, benötigen sie qualifizierte Lehrpersonen mit schweizerischer Lehrberechtigung. Die Anstellung über den privatrechtlichen Verein educationsuisse soll deren Rekrutierung erleichtern, die Rechtssicherheit verbessern und den Verbleib in den Schweizer Sozialversicherungen ermöglichen. Die Vorlage erweitert ein Modell, das an Schweizerschulen in Europa bereits heute praktiziert wird, auf alle Schweizerschulen weltweit.
Die zusätzlichen Personalkosten bei educationsuisse von jährlich circa 180’000 Franken sind im bestehenden Kredit für Schweizerschulen zu kompensieren. Die SVP verlangt eine vollständige Kostenübersicht einschliesslich der einmaligen Einführungskosten und die Offenlegung der konkreten Einsparungen. Die Schulen müssen sich entsprechend ihrer administrativen Entlastung an den Kosten beteiligen.