Änderung des Sprachengesetzes

Die SVP lehnt die Änderung des Sprachengesetzes in beiden Varianten ab. Die Vorlage verletzt klar den Föderalismus. Der Sprachenunterricht gehört zur obligatorischen Schule. Bildungspolitik, somit auch der Sprachenunterricht, ist jedoch eine kantonale Angelegenheit. Die Kantone entscheiden und koordinieren untereinander. Die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften der Schweiz hat eine hohe Bedeutung. Politische Vorstösse in einzelnen Kantonen, die dem Bundesrat nicht passen, können aber nicht Grund sein, vorsorglich in die kantonale Bildungshoheit einzugreifen.

Variante 1 der Vorlage schreibt das bisherige HarmoS-Modell ins Bundesgesetz: Die erste Fremdsprache muss spätestens ab dem 3. Schuljahr, die zweite spätestens ab dem 5. Schuljahr unterrichtet werden. Variante 2 legt hingegen keine Schuljahre fest, sondern verlangt, dass der Unterricht in einer zweiten Landessprache in der Primarschule beginnt und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit dauert. Sollte die Vorlage dennoch weitergeführt werden, gibt die SVP Variante 2 den Vorzug. Sie lässt den Kantonen beim Beginn des Fremdsprachenunterrichts mehr Spielraum als Variante 1. Diese Eventualpräferenz bedeutet keine Zustimmung: Auch Variante 2 schreibt den Kantonen vor, dass der Unterricht in einer zweiten Landessprache in der Primarschule beginnen und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit dauern muss. Die SVP beantragt, auf die Änderung des Sprachengesetzes zu verzichten und lehnt dementsprechend die Vorlage vollumfänglich ab.

 
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