Die SVP lehnt die ausserordentliche Bundeshilfe ab. Unvorhersehbare Naturereignisse mit massiven Schäden werden wieder vorkommen. Es ist jedoch falsch daraus eine Erwartung abzuleiten, wonach der Bund dann finanziell eingreifen soll, wenn die Belastung einzelner Gemeinden als untragbar gelten. In einem föderal aufgebauten Staat liegt diese Verantwortung grundsätzlich bei den Kantonen.

Die Vorlage sieht vor, dass der Bund in den Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden bei Wiederherstellungskosten nach den Unwettern im Sommer 2024 betroffene Gemeinden unterstützt. Damit wird für kommunale Infrastrukturaufgaben eine zusätzliche Bundeszuständigkeit geschaffen, die über die bestehenden Instrumente hinausgeht. Gerade weil es um gemeindenahe Aufgaben geht, überzeugt der Ansatz aus Sicht der SVP staatspolitisch nicht.
Aus Sicht der SVP führt eine solche Sonderhilfe zwangsläufig zu einem Erwartungsdruck für künftige Ereignisse. Wenn der Bund einmal eine neue, ereignisbezogene Finanzierungsgrundlage schafft, wird beim nächsten grossen Unwetter erneut gefordert werden, dass der Bund einspringt. Das läuft der föderalen Verantwortungsteilung zuwider und verschiebt die Verantwortung schleichend von den Kantonen zum Bund. Die Kantone verfügen über eigene Möglichkeiten, solche ausserordentlichen Belastungen zu regeln, etwa über Priorisierung im Budget, interkommunale Solidarität oder andere kantonale Instrumente. Diese Lösungen entsprechen dem Schweizer staatspolitischen System und sind näher an der Lage vor Ort.
Auch finanzpolitisch ist die Vorlage problematisch. Der Bund steht mit drohenden Defiziten in den kommenden Jahren unter starkem Konsolidierungsdruck und muss seine Mittel auf Kernaufgaben konzentrieren. Zusätzliche Sonderfinanzierungen für Aufgaben, die primär bei Kantonen und Gemeinden liegen, setzen falsche Prioritäten und erhöhen den Druck auf die Bundesfinanzen. Gerade weil Naturereignisse nicht einmalig sind, ist eine neue bundesrechtliche Sonderlösung kein nachhaltiger Weg. Die SVP beantragt daher, auf das Gesetz über die ausserordentliche Bundeshilfe sowie auf den Kreditbeschluss zu verzichten.