Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkas-sohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen

Die SVP lehnt die Vorlage ab. Der Vorentwurf erzwingt zentrale kantonale Fachstellen, was bewährte dezentrale Modelle missachtet und die kantonale Autonomie verletzt. Zudem lehnen wir die unverhältnismässige Datensammlung sowie die vom Bund verordneten Mehrausgaben für die Kantone ab.

Ein Beitritt der Schweiz zum Haager Unterhaltsübereinkommen und zum dieses ergänzenden Haager Unterhaltsprotokoll soll Mängel im internationalen Verhältnis lösen. Der Bundesrat beantragt deshalb den Beitritt der Schweiz zu beiden Staatsverträgen.

Gleichzeitig soll die heute geltende Behördenorganisation angepasst werden. Mit einer erzwungenen Konzentration der Sachbearbeitung bei einer einzigen Stelle pro Kanton. Dies entzieht den Gemeinden die heutige Zuständigkeit. Zudem wird festgeschrieben, dass die Behörden mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet werden müssen, was neue finanzielle Belastungen für die Steuerzahler bedeutet. Weiter müssen neue Normen für die Umsetzung des Unterhaltsübereinkommens eingeführt werden, wie z.B. die Auskunftsrechte der Fachstellen in Bezug auf Adressen und Einkommen bzw. Vermögen der unterhaltsverpflichteten Person usw.

Der Vorentwurf schreibt den Kantonen die Schaffung einer einzigen zentralen Fachstelle zwingend vor. Dieser Zentralisierungszwang missachtet bewährte dezentrale Organisationsmodelle und stellt einen Eingriff in die kantonale Organisationsautonomie dar. Ebenso kritisch beurteilen wir die Ausweitung der Auskunftsrechte bei Dritten wie Arbeitgebern oder Steuerbehörden. Diese systematische Lockerung von Datenschutz und Steuergeheimnis führt zu einer unverhältnismässigen Transparenz privater Lebensumstände. Des Weiteren bürdet der Bund die personellen und finanziellen Mehrkosten der neuen Aufgaben insbesondere den Kantonen auf. Auch die geplante Sonderregelung im Obligationenrecht zur Hemmung der Verjährung bei Auslandssachverhalten schafft Rechtsunsicherheit. Insgesamt führt die Vorlage zu einem erheblichen Ausbau des Staatsapparats und einer weitreichenden Datensammlung.

 
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