Änderung der Ausweisverordnung und der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige zur Einführung der Identitätskarte mit Datenchip

Ende 2026 soll zusätzlich zur heutigen Identitätskarte ohne Datenchip eine Identitätskarte mit einem solchen Chip eingeführt werden, denn als Schengen-assoziierter Staat übernimmt die Schweiz EU-Vorgaben wie die Verordnung Nr. 2252/2004: ab 2031 werden im Schengen-Raum nur Identitätskarten mit biometrischen Datenchips anerkannt.

Die SVP lehnt die Änderung der Ausweisverordnung ab. Wir brauchen keinen weiteren Ausbau biometrischer Datensammlung durch den Staat und keine unnötige Anpassung an EU-Standards. Die bestehende Identitätskarte ohne Chip erfüllt ihren Zweck vollauf, und zusätzliche Chips öffnen Türen für Missbrauch und Überwachung.

Der vorliegende Entwurf ist ein weiteres Paradebeispiel für den autonomen Nachvollzug von EU-Recht. Er kopiert einseitig EU-Verordnungen (EU 2019/1157 bzw. 2025/1208), die geschaffen wurden, um Sicherheitsmängel in anderen europäischen Staaten zu beheben. Die unhaltbare Konsequenz ist, dass die klassische Identitätskarte als biometriefreie Alternative dauerhaft kaum erhalten werden kann, denn durch die Koppelung der Reisefreiheit an den Chip entsteht ein de-facto Biometrie-Zwang – was vollumfänglich abgelehnt wird.

 
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