Die SVP Schweiz lehnt den vorliegenden Vorentwurf zur Änderung des Obligationenrechts (OR) ab. Die SVP steht kompromisslos zur Schweizer Qualität und kämpft für konkurrenzfähige, liberale Rahmenbedingungen, um Arbeitsplätze in unserem Land zu sichern. Aus diesem Grund hat die SVP bereits während der gesamten parlamentarischen Debatte zur grossen Aktienrechtsrevision die Schaffung neuer, bürokratischer Hürden abgelehnt. Die aktuelle Vorlage löst kein reales Problem, schafft aber neue administrative Lasten, die den Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz schwächen.

Der Vorentwurf des Bundesrates dient der Umsetzung der Motion 19.4122 «Stimmrechtsberater und börsenkotierte Aktiengesellschaften. Interessenkonflikte offenlegen und vermeiden». Stimmrechtsberater (Proxy Advisors) beraten Grossaktionäre (meist institutionelle Investoren) gewerbsmässig gegen Entgelt vor Generalversammlungen. Da diese Berater teilweise parallel kostenpflichtige Dienstleistungen an die betroffenen Gesellschaften verkaufen, ortet der Bundesrat potenzielle Interessenkonflikte. Vor diesem Hintergrund wurde bereits anlässlich der Aktienrechtsrevision im Jahr 2017 das Thema Stimmrechtsberater (Proxy Advisors) in die parlamentarische Beratung eingebracht. Der angedachte Vorschlag einer Gesetzesbestimmung in diesem Bereich konnte sich nicht durchsetzen. Stattdessen wurde am 23. September 2019 die Motion 19.4122 eingereicht. Das EJPD versucht nun, diese Vorlage durch eine generelle Offenlegungspflicht bei der Einberufung der Generalversammlung direkt im OR (Art. 700a) umzusetzen.
Die SVP begründet ihre ablehnende Haltung gegenüber der vorgeschlagenen Änderung des Obligationenrechts im Detail mit den folgenden Argumenten:
Zusätzlicher administrativer Mehraufwand für Schweizer Unternehmen: Der Bundesrat behauptet, der Mehraufwand sei «sehr gering», weil Unternehmen Verträge anpassen oder Bestätigungen von Stimmrechtsberatern verlangen könnten (Art. 700a). Diese Sichtweise blendet die Realität komplett aus: Jede gesetzliche Prüf-, Vertrags- und Einholungspflicht bedeutet im Geschäftsalltag zusätzliche Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Kosten.
Unzulässige Ausweitung der Pflichten auf den KMU-Sektor: Die ursprüngliche Motion verlangte Regeln für börsenkotierte Grosskonzerne. Der Bundesrat will die Pflichten nun aber via OR auf alle Aktiengesellschaften ausdehnen. Das lehnen wir ab. Unsere KMU arbeiten nicht mit globalen Stimmrechtsberatern zusammen. Sie dürfen nicht mit neuen Formvorschriften, Haftungsrisiken und rechtlichen Unsicherheiten belastet werden.
Wirkungslose Regulierung am falschen Adressaten: Die Vorlage verfehlt ihr eigentliches Ziel. Die dominierenden Stimmrechtsberater sitzen im Ausland und haben keine Niederlassungen in der Schweiz. Ein Schweizer Gesetz im OR hat gegenüber diesen ausländischen Akteuren keinerlei Durchsetzungskraft. Weil die Verursacher im Ausland rechtlich nicht gefasst werden können, werden den betroffenen Schweizer Unternehmen neue Pflichten auferlegt. Eine Regulierung, die den inländischen Markt belastet, aber im Ausland wirkungslos verpufft, lehnt die SVP ab.
Vorauseilender Gehorsam gegenüber der EU: Der Bundesrat rechtfertigt das Gesetz damit, dass die EU diese Regeln bereits kennt. Dieses blinde Einknicken vor internationalem Druck lehnt die SVP entschieden ab. Der vorauseilende Gehorsam gegenüber Brüssel schadet unserem Wirtschaftsstandort. Die grossen, ausländischen Stimmrechtsberater unterstehen in der EU und den USA längst strengen Kontrollen. Ihre Methoden und Interessenkonflikte sind im Internet für alle Investoren frei und kostenlos zugänglich.
Zweckentfremdung der Vorlage für sachfremde Gesetzskorrekturen: Der Bundesrat nutzt diese Vorlage, um im Schatten der Stimmrechtsberater-Debatte redaktionelle Fehler aus früheren Revisionen (Art. 650, 652f OR sowie Art. 6 FusG) zu korrigieren. Ein solches Vorgehen ist unprofessionell. Handwerkliche Fehler des Gesetzgebers gehören in eine separate, rein technische Bereinigungsvorlage. Sie dürfen nicht als politisches Ablenkungsmanöver missbraucht werden, um ein ansonsten unbestritten schlechtes Regulierungspaket künstlich aufzuwerten und durchzudrücken.
Zusammenfassend lehnt die SVP die vorliegende Vorlage ab. Diese Revision des Obligationenrechts nützt weder den Aktionären noch den Unternehmen. Sie schafft nur neue, wirkungslose Bürokratie. Sie erreicht die Verursacher im Ausland nicht und belastet fälschlicherweise unsere KMU. Mögliche Interessenkonflikte müssen durch den freien Markt und die Eigenverantwortung der Investoren gelöst werden, nicht durch den Staat.