Die SVP lehnt die vorliegende Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) in dieser Form ab. Die Vorlage nutzt den Vorwand der «Sicherheit» und der «geopolitischen Lage», um einen massiven Ausbau staatlicher Überwachungs-, Sperr- und Regulierungskompetenzen durchzusetzen. Die Vorlage atmet den Geist einer staatlichen Planwirtschaft und eines ausufernden Präventivstaates. Die SVP lehnt die Blanko-Delegationsnorm im Elektrizitätsgesetz zu Gunsten des BAKOM entschieden ab. Sie ermöglicht es dem BAKOM, EU-Recht ohne parlamentarische Kontrolle in Schweizer Recht zu überführen. Die SVP lehnt diesen Mechanismus des stillen EU-Nachvollzugs durch eine Bundesbehörde kategorisch ab.

Der Bundesrat schlägt eine Revision des FMG sowie Anpassungen des Elektrizitätsgesetzes (EleG) vor. Offizielles Ziel ist es, die Fernmeldeinfrastrukturen vor Cyberbedrohungen und geopolitischen Risiken zu schützen, die Notkommunikation neu zu regeln und die behördlichen Datengrundlagen über den Markt zu verbessern. Dazu sollen weitreichende präventive Sperrkompetenzen für die Bundespolizei fedpol geschaffen, neue Registrierungspflichten für Infrastrukturbetreiber eingeführt und dem BAKOM nachrichtendienstliche Methoden sowie Kompetenzen im Energiebereich übertragen werden.
Ausbau der Registrierungspflichten (Art. 4 und 4a)
Die Ausweitung der Registrierungspflicht auf Eigentümer und Betreiber von Fernmeldeanlagen, die Gebäude erschliessen, lehnt die SVP ab. Dies führt zu einem unverhältnismässigen bürokratischen Mehraufwand für unzählige kleine Akteure und Immobilienbesitzer. Die angebliche Verbesserung der Datengrundlage für das BAKOM rechtfertigt diesen Eingriff nicht.
Sperrung von Anschlüssen, Nummern und Domains (Art. 6a und 6b)
Die SVP lehnt die neuen Artikel 6a und 6b in der vorliegenden Form ab. Die Ausweitung der Sperrpflichten auf Postpaid-Angebote sowie die Möglichkeit, auf blossen «Hinweis» des fedpol hin bei einem «begründeten Verdacht» Telefonnummern und Domain-Namen präventiv zu sperren, öffnet der staatlichen Willkür Tür und Tor. Eine Sperrung von Kommunikationsmitteln stellt einen massiven Eingriff in die Kommunikations- und Wirtschaftsfreiheit dar. Wie im erläuternden Bericht (Ziff. 6.1) selbst zugegeben wird, ist höchst fraglich, ob sich solche inhaltlichen Sperrmassnahmen überhaupt auf die Fernmeldekompetenz des Bundes (Art. 92 BV) stützen lassen. Präventive Zwangsmassnahmen ohne richterlichen Beschluss und ausserhalb eines ordentlichen Strafverfahrens betrachten wir als unvereinbar mit rechtsstaatlichen Prinzipien und fordern dementsprechend eine rechtsstaatskonforme Anpassung dieser Artikel.
Notkommunikation und Systemführerschaft (Art. 20 bis 20e)
Das geplante hochverfügbare Notkommunikationsnetz (ESInet) und die Systemführerschaft verursachen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe, die letztlich auf die Konsumenten abgewälzt werden. Das BAKOM erhält die Kompetenz, Unternehmen per Verfügung zu Systemaufgaben zu zwingen. Dies stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die unternehmerische Autonomie dar. Die Sicherstellung der Notrufe ist primär eine Aufgabe der Kantone, die die Alarmzentralen betreiben. Eine Zentralisierung und staatliche Vergoldung der Standards lehnen wir ab.
Geopolitische Massnahmen und «Lex Huawei» (Art. 48b und 48c)
Die SVP lehnt die Einführung einer staatlich verordneten «Mehrlieferantenstrategie» (Art. 48b Abs. 2) und die Kompetenz des Bundesrates zum Verbot von Komponenten aus bestimmten Staaten (Art. 48c) ab. Die Schweiz ist ein neutraler Kleinstaat mit einer offenen Volkswirtschaft. Es ist nicht Aufgabe der Schweiz, sich dem geoökonomischen Blockdenken und den Handelskriegen der Grossmächte anzuschliessen. Die Netzbetreiber haben ein ureigenes wirtschaftliches Interesse an sicheren Netzen. Staatliche Vorgaben, welche Hersteller sie berücksichtigen dürfen und welche nicht, verteuern den Netzausbau massiv und behindern die technologische Entwicklung. Der Verweis auf die « 5G-Toolbox » der EU zeigt, dass hier unreflektiert ausländisches Recht übernommen werden soll. Die Schweiz muss ihre Neutralität auch in der Technologiepolitik wahren.
Staatliches Profiling und Datenschutz (Art. 30a & Art. 48d)
Dass das BAKOM neu die Kompetenz erhalten soll, gemäss den Artikeln 30a und 48d «Profilings durchzuführen, nötigenfalls auch ohne Wissen der betroffenen Personen», und dabei besonders schützenswerte Personendaten zu bearbeiten, ist ein inakzeptabler Dammbruch. Das BAKOM ist eine Regulierungsbehörde und kein Nachrichtendienst. Die Vermischung von fernmelderechtlicher Aufsicht und nachrichtendienstlichen Methoden lehnen wir ab. Nachrichtendienstliche Tätigkeiten dürfen nur von den Nachrichtendiensten wahrgenommen werden und nicht von zivilen Aufsichtsbehörden.
Automatisierte Fahrzeugüberwachung zur Störungsortung (Art. 34a)
Art. 34a des Vorentwurfs ermächtigt das BAKOM, ein System zur automatisierten optischen Erfassung von Fahrzeugen zu beschaffen und zu betreiben, um Störsignale zu orten. Fahrzeuge, die verdächtige Signale aussenden, sollen erfasst, die Aufnahmen anonymisiert und nach einer noch festzulegenden Frist gelöscht werden. Dies ist ein weiteres Beispiel für die schleichende Ausweitung staatlicher Überwachungsinfrastruktur. Die Störungsortung ist eine technische Aufgabe, die mit gezielten Kontrollen gelöst werden kann. Ein flächendeckendes Fahrzeugerfassungssystem des BAKOM ist dafür nicht erforderlich und unverhältnismässig.
Nationaler Breitbandatlas und Meldepflicht (Art. 59a)
Der neue Art. 59a verpflichtet alle Eigentümer von fernmeldetechnischen Infrastrukturen zur Gebäudeerschliessung, also auch private Hauseigentümer und Immobiliengesellschaften, zur regelmässigen Datenmeldung an das BAKOM. Diese Daten sollen in einem nationalen Breitbandatlas veröffentlicht werden, auch auf Gebäudeebene. Die Verknüpfung mit dem Breitbandfördergesetz zeigt, dass hier die Grundlage für staatliche Subventionspolitik im Telekommunikationsmarkt gelegt wird. Die SVP lehnt diese Meldepflicht für private Eigentümer sowie die Veröffentlichung gebäudescharfer Infrastrukturdaten ab. Die SVP lehnt jegliche Bestrebungen ab, die diesen Atlas als Vorstufe nutzen, um später eine gesetzliche Pflicht zur Mitbenutzung passiver physischer Infrastrukturen einzuführen. Solche erzwungenen Eigentumseingriffe sind inakzeptabel; die im Breitbandatlas geforderte Datenlieferung darf nicht als Hebel genutzt werden, um private Eigentümer oder sektorfremde Werke später zu zwingen, ihre Netze Dritten zu öffnen. Kooperationen müssen zwingend auf freiwilliger Basis erfolgen, um die Eigentumsgarantie zu wahren.
Änderungen am Elektrizitätsgesetz (EleG): Kompetenzausweitung des BAKOM
Die Vorlage nutzt den Anhang, um gleichzeitig das Elektrizitätsgesetz (EleG) in einer Weise zu ändern, die über das Fernmelderecht hinausgeht. Konkret werden drei Punkte beanstandet:
Aufgrund der dargelegten Gründe lehnt die SVP Schweiz die vorliegende Teilrevision des FMG in der aktuellen Fassung kategorisch ab. Die Vorlage missbraucht das Thema Sicherheit für einen massiven Ausbau von staatlicher Planwirtschaft, Bürokratie und Überwachung.